Am 01.01.2018 wurden Insekten als potentielles Lebensmittel in die Novel Food Verordnung aufgenommen. Für jede Insektenart muss nun ein offizieller Antrag bei der EU gestellt werden. Diese entscheidet meist innerhalb weniger Monate über den Antrag. Wurde eine Insektenart genehmigt, dürfen sowohl ganze Tiere als auch Teile davon verkauft werden. Die neue EU-Verordnung wird also nach und nach eine Legalisierung des Verkaufs von Insekten zur Folge haben.
Aktuell (Stand 13.09.2018) ist noch keine Insekten-Art in der EU zugelassen, es wurden aber bereits Anträge für den Buffalowurm, den Mehlwurm. die Wanderheuschrecke und die Kurzflügelgrille gestellt. Unternehmen müssen nicht auf die Zulassung warten, sondern dürfen ihre Produkte in den Handel bringen, sobald sie einen Antrag gestellt haben. Für Produkte, die bereits vor dem 01.01.2018 verkauft wurden, besteht bis zum 01.01.2020 eine Übergangsregelung. Diese gilt jedoch nur dann, wenn ein Antrag auf Übergangsregelung gestellt und die Produkte nachweislich nicht beanstandet wurden.